Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die traditionellste Form der Bestattung. Der Verstorbene wird nach dem Trauergottesdienst im Sarg in einem Erdgrab auf dem Friedhof beigesetzt.

Ist keine Grabstätte vorhanden, kann an dem Ort, an dem der Verstorbene oder ein Familienangehöriger seinen ständigen Wohnsitz hat, ein Grab erworben werden. Bei der Wahl des Grabes kann man sich zwischen Reihen-, Einzel- und Doppelgrab entscheiden. In der Friedhofsverwaltung erhalten Sie Informationen über die Verfügbarkeit und den genauen Standort.

Ist ein Grab vorhanden, muss zuerst geprüft werden, ob es belegt werden kann. Die Ruhefristen sind je nach Friedhof unterschiedlich; in der Regel zwischen 15 und 25 Jahren. Sofern der Verstorbene nicht selbst Besitzer der Grabstätte ist, muss vor der Bestattung die schriftliche Zustimmung des Grabbesitzers eingeholt werden. Sollte der Verstorbene der Grabbesitzer sein, muss die Grabstätte baldmöglichst auf einen neuen Nutzungsberechtigten überschrieben werden. Die Reihenfolge des Anspruchs richtet sich nach der Erbfolge, sofern seitens des vorherigen Grabbesitzers keine andere schriftliche Verfügung getroffen wurde.

Feuerbestattung

Vom Verstorbenen muss hierfür eine schriftliche Erklärung vorliegen. Andernfalls können die Angehörigen, sofern diese sicher wissen, dass der Verstorbene eine Feuerbestattung gewünscht hat, dies stellvertretend für ihn erklären. Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene im Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die Trauerfeier kann mit Sarg (vor der Kremation) oder auch mit Urne (nach der Kremation) stattfinden. Je nach Friedhof werden die Urnen in Erdgräbern oder Urnengräbern beigesetzt.

Seebestattung

Menschen, die sich zu Lebzeiten dem Meer besonders verbunden gefühlt haben, wünschen sich eine Seebestattung. Die Seebestattung, der immer eine Feuerbestattung vorausgeht, kann in der Nord- und Ostsee, im Atlantik oder Mittelmeer durchgeführt werden. Mit einem für Seebestattungen vorgesehenen Schiff wird die Urne * außerhalb der 3-Meilen-Zone vom Kapitän des Schiffes feierlich dem Meer übergeben. Auf Wunsch kann arrangiert werden, dass Angehörige diese Zeremonie begleiten. Neben einem Auszug aus dem Schiffstagebuch erhalten die Angehörigen eine Seekarte, in der die Position und der Zeitpunkt der Bestattung genau vermerkt sind.

(* Die Asche befindet sich in der Salzkristallurne, die sich innerhalb von 2 Stunden im Wasser auflöst.)

Anonyme Urnen-Bestattung / Erdbestattung

Der anonymen Bestattung geht eine Einäscherung voraus. Die Beisetzung erfolgt in einem Gemeinschaftsgrabfeld, welches von der Friedhofsverwaltung angelegt wird. Die Grabfläche wird von der Friedhofsverwaltung verwaltet und gepflegt.


Diese Art der Bestattung sollte wohl überlegt werden, zumal eine Umbettung nicht mehr möglich ist. Angehörige und Freunde haben zumeist den Wunsch einen konkreten Ort aufzusuchen, an dem sie trauern können.